Egal ob eine reguläre Ausbildung in Erster Hilfe oder eine Schulung in Erster Hilfe am Kind, wir kommen auch gerne zu Ihnen. Das gilt auch, wenn Sie den Kurs über eine Berufsgenossenschaft / Unfallkasse abrechnen lassen möchten.
Die Mindestteilnehmerzahl für Inhouseschulungen beträgt 15 Personen. Gerne übersenden wir Ihnen ein entsprechendes Angebot. Wenn Sie weitere Informationen wünschen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren
Es gelten unsere AGB.